Als Wahltherapeutin stelle ich Ihnen nach Abschluss der Therapien eine Honorarnote aus.
Mit der bewilligten Verordnung Ihres Arztes können Sie sich einen Teil von Ihrer Krankenkasse rückerstatten lassen. Im Falle einer Zusatz- oder Privatversicherung können bis zu 100% der Kosten
übernommen werden.