Physiotherapie & Training Lisa Lehner, BSc, PT

Hornweg 28
6370 Kitzbühel
Telefon: +43 664/3665891
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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages

1.Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Die Verordnung muss neben personenbezogenen Daten

  • eine medizinische Diagnose

  • die verordnete Behandlung

  • die Anzahl der Behandlungseinheiten

beinhalten.

Sollten Sie die Leistung Ihrer Physiotherapeutin ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen, wird keine ärztliche Verordnung benötigt. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie also unter Schmerzen leiden teilen Sie dies Ihrer Physiotherapeutin sofort mit.

1.2. Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihre Krankenversicherung übernimmt in der Regel einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenkasse. Nach Begleichung der Behandlungskosten können Sie zusammen mit der vorgelegten Honorarnote den satzungsmäßigen Kostenzuschuss beantragen.

Die bewilligte Verordnung Ihres Arztes muss bei der ersten Therapieeinheit mitgebracht werden.

1.3. Verrechnung der Behandlungskosten

Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger, d.h Sie ist Wahltherapeutin. Sie erhalten eine Honorarnote am Ende der Therapien. Nach Begleichung der Behandlungskosten können Sie zusammen mit der vorgelegten Honorarnote den satzungsmäßigen Kostenzuschuss beantragen.

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an jede Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherungsträger.

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Daher werden Sie gebeten, zum Ersttermin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Ihre Physiotherapeutin steht Ihnen bei organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung zur Verfügung.

2.1. Die Behandlung

Die Behandlung orientiert sich am Physiotherapeutischen Prozess, welcher mehrere wesentliche Arbeitsschritte beinhaltet:

  • individuelle Befunderhebung und Problemidentifizierung

  • Erstellung der physiotherapeutischen Diagnose und des Behandlungsplans, der die entsprechenden Maßnahmen enthält

  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials

  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben

  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

2.2. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin

  • Die Behandlung erfolgt unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

  • Ihre Physiotherapeutin arbeitet evidenzbasiert und orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

  • Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und dem Datenschutzgesetz. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen notwendig erweisen, wird Sie Ihr Physiotherapeut darüber in Kenntnis setzen.

2.3 Dokumentation

Gesetzlich ist Ihre Physiotherapeutin zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Auf Ihren Wunsch können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen. Nach Beendigung der Behandlung muss die Dokumentation 10 Jahren aufbewahrt.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten der Behandlung entnehmen Sie der Website Ihrer Physiotherapeutin oder werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekanntgegeben.

3.2. Zahlungsmodus

Am Ende der Behandlungen erhalten Sie von Ihrer Physiotherapeutin eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen. Diesen Betrag überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen und Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

4. Wie sagen Sie einen Behandlungstermin ab?

Sollten Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, werden Sie gebeten, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, den vollen Therapiepreis in Rechnung zu stellen.

5. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung bestimmt den Umfang der Behandlung. Sollten Behandlungen darüber hinaus notwendig sein, wird eine neue ärztliche Verordnung benötigt.

Sowohl Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.



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